Wie das Landratsamt Coburg am Samstag (24. Oktober) bekannt gab, liegt nun der Inzidenzwert für den Landkreis bei 51,87 und erreicht somit die Stufe „ROT“. So gab es in den vergangenen sieben Tage 45 Neuinfektionen. Somit überschreiten sowohl Stadt als auch der Landkreis Coburg den Warnwert von 50. Wir berichteten.
Hier gilt nun Maskenpflicht:
Der Kontakt zu anderen Personen beschränkt sich auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen:
Diese Maßnahmen gelten für den Bereich Gastronomie:
Für die Gastronomie im Landkreis Coburg bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase „rot“ der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
Vorsicht im Umgang mit Risikogruppen
Darüber hinaus empfehlen Gesundheitsamt und Landratsamt Coburg, besonders vorsichtig beim Kontakt mit sogenannten Risikogruppen zu sein, wie z. B. beim Besuch in Pflege- und Seniorenheimen. Insbesondere ältere und gesundheitlich vorbelastete Personen sind besonders gefährdet, deshalb sollten Besuche zum Beispiel in Senioren- und Pflegeheimen bestenfalls nur einzeln, nach gründlicher Überlegung und unter Einhaltung der grundsätzlichen Hygieneregeln (AHA-Regeln) erfolgen.
Hinweis: Das Landratsamt Coburg hat seine aktuellen Coronazahlen noch nicht aktualisiert (Stand: 18:00 Uhr)