Bei zwei am Froschgrundsee in Rödental im Landkreis Coburg tot aufgefundenen Kanadagänsen ist das Influenzavirus H5N1, im allgemeinen Sprachgebrauch als „Geflügelpest“ bekannt, nachgewiesen worden. Darüber informierte das Landratsamt Coburg am Donnerstag (31. Oktober) in einer Pressemitteilung.
Institut stuft Verbreitungsrisiko von Geflügelpest als hoch ein
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) stufe das Risiko der Verbreitung sowie des Eintrags in Wasservogelbestände, Geflügelhaltungen und sonstige Vogelbestände derzeit als hoch ein. Eine Übertragung des H5N1-Virus könne durch direkten Kontakt zu Wildvögeln, aber auch durch Kot oder anderweitig kontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.
„Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen“ gelten weiterhin
Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest vom 22.11.2022 i.V. mit Änderung vom 20.09.2023 gelte uneingeschränkt weiter fort. „Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Bestandshaltungen sind zwingend sicherzustellen und einzuhalten. Dies dient dem Schutz von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten, Gänsen oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln“, schreibt das Coburger Landratsamt.
Genaue Vorgaben für Betriebe
Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tieren hätten seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen: „Unter anderem dürfen Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen sind entsprechend vorzuhalten und anzuwenden“, heißt es weiter.
Landratsamt Coburg bittet um Hilfe aus der Bevölkerung
Bürgerinnen und Bürger werden vom Landratsamt darum gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Landratsamt Coburg, Fachbereich Veterinärwesen unter der Tel.: 09561/5143303), oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden.
Kontakt zwischen Hunden und toten Vögeln soll unterbunden werden
Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte ebenfalls unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden. Die Fütterung von Wildwasservögeln ist weiterhin nicht erlaubt.