Die Ortschaften Hallerndorf, Heroldsbach, Hausen, Forchheim, Poxdorf, Effeltrich, Langensendelbach, Hetzles, Neunkirchen am Brand, Dormitz und Kleinsendelbach im Landkreis Forchheim wurden mit Wirkung vom heutigen Mittwoch (27. Februar) zur Sperrzone aufgrund der Blauzungenkrankheit erklärt. Dies teilte das Landratsamt Forchheim am Nachmittag mit. Grund für die Errichtung der Sperrzone ist die Feststellung der Seuche in einem Rinderbestand im Rems-Murr-Kreis in Baden Württemberg.
Krankheit für Wiederkäufer sehr gefährlich
Bereits zuvor wurden Teile des Landkreises Bamberg zur Sperrzone erklärt. Wir berichteten! Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung. Sie wird durch Stechmücken übertragen. Empfänglich sind alle Wiederkäuer, aber auch die Neuwelt-Kamele wie Lamas und Alpakas. Vor allem bei Schafen richtet sie einen erheblichen Schaden an. Daher ist sie als Tierseuche auch beim Veterinäramt anzeigepflichtig. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Aktuelle Infos im Internet abrufbar
Empfängliche Tiere dürfen nur noch unter bestimmten Bedingungen aus der Sperrzone verbracht werden. Der jeweils aktuelle Stand für ganz Bayern ist auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht.