Seit drei Tagen in Folge überschreitet am Mittwoch (08. September) der Landkreis Hof den Schwellenwert von 35. Aus diesem Grund treten ab Freitag (10. September) die entsprechenden Corona-Maßnahmen in Kraft. Unter anderem die sogenannte 3G-Regel. Diese Regelung gilt nicht für die Stadt Hof. Sie überschreitet seit dem vergangenen Dienstag (07. September) die 7-Tage-Inzidenz von 35. Erst, wenn der Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt, gelten auch hier die entsprechenden Maßnahmen.
3G-Regel gilt insbesondere für Innenräume
Ab einer Inzidenz von 35 gilt insbesondere in Innenbereichen der 3G-Grundsatz. Bedeutet, dass Geimpfte, Genesene oder Getestete den Zugang zu Innenräumen bekommen. Ein entsprechender Nachweis über den persönlichen Status ist vorzuzeigen. Die 3G-Regel im Detail finden Sie hier.
Knapp 68 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Hofer Land vollständig geimpft
Seit Beginn der Impfungen wurden im Hofer Land insgesamt 191.136 Impfungen (durch Impfzentren und Hausarztpraxen) durchgeführt. Davon 96.104 Erstimpfungen. Die Quote der vollständig Geimpften liegt bei 67,58 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die Impfquote nach Erstimpfungen liegt bei 68,34 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die Quote der Erstgeimpften ab 12 Jahren bei 75,42 Prozent.
Die aktuellen Coronazahlen für Stadt und Landkreis Hof im Überblick:
(Stand: 08. September 2021)
Unterdessen wurde bei einem weiteren bekannten Fall die Delta-Variante des Corona-Virus festgestellt. Bisher sind insgesamt 123 Delta-Varianten im Hofer Land bekannt. Die bayerische Krankenhaus-Ampel steht derzeit auf GRÜN.