Ab dem kommenden Freitag (11. Juni) treten im Hofer Land weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Der Landkreis hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen am Mittwoch (09. Juni) den Schwellenwert von 50 unterschritten, weshalb die Regelungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten werden. Die Lockerungen betreffen unter anderem die Kontaktbeschränkungen.
Folgende Lockerungen im Überblick:
- Allgemeine Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. Die Anzahl der Hausstände spielt keine Rolle mehr. Geimpfte und Genesene werden nicht gezählt und dürfen hinzukommen.
- Kitas: Kinderbetreuungseinrichtungen können zum Regelbetrieb zurückkehren.
- Alten- und Pflegeheime: Testpflicht für Besucher entfällt (bitte auch die Regelungen der Heime beachten).
- Sportausübung: Sport jeder Art ist ohne Personenbegrenzung gestattet.
- Hotels: Gäste von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen nicht mehr alle 48 Stunden einen Testnachweis erbringen, sondern nur noch einmalig bei der Anreise.
- Feiern und Veranstaltungen: Bei den sogenannten „geplanten öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass“ (zum Beispiel: Hochzeiten, Beerdigungen, Vereinssitzungen und mehr) erhöht sich die Anzahl der zulässigen Personen. Es sind dann draußen bis zu 100 Personen (bisher 50), drinnen bis zu 50 Personen (bisher 25) möglich (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts).
- Schulen: Die Schulen im Stadtgebiet von Naila gehen ab Freitag in den regulären Präsenzbetrieb.
Die aktuellen Coronazahlen aus Stadt und Landkreis Hof:
- Derzeit Infizierte: 105 (+5)
- Gesamtzahl der Infizierten seit Ausbruch der Pandemie: 10.332 (+9)
- Genesene Personen: 9.956 (+4)
- Todesfälle: 269 (=)
- 7-Tage-Inzidenz (Kreis): 25,3
- 7-Tage-Inzidenz (Stadt): 34,9
(Stand: 09. Juni 2021)