Die Außengastronomie im Landkreis Hof darf ab sofort wieder öffnen, das teilte am Mittwoch (19. Mai) das zuständige Landratsamt mit. Weitere Öffnungsschritte in weiteren Bereichen sind ebenso gestattet. Am Vorabend stimmte das Bayerische Gesundheitsministerium dem Antrag des Landkreises zu.
Lockerungen gelten auch für Sport, Kino und kulturelle Veranstaltungen
Weitere Lockerungen gelten ebenso in den Bereichen Kino, Theater, Konzerte, Opernhäuser sowie der Sport für Erwachsene. Letzteres ist untergliedert in den Kontaktsport im Außenbereich und kontaktfreier Sport im Innenbereich. Für alle Bereiche gelten entsprechende Schutz- und Hygieneregelungen. Die Details zu den Regelungen in den einzelnen Bereichen finden Sie unter anderem hier:
Für einige Bereiche gilt zudem eine Testpflicht. Im Landkreis ist seit mehreren Wochen die Luca-App im Einsatz und mit dem örtlichen Gesundheitsamt verknüpft. Diese kann überall genutzt werden, wo eine Kontaktnachverfolgung erforderlich ist.
Liegt die Inzidenz an drei Tagen über 100 gelten erneut verschärfte Maßnahmen
Sollte die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder den Wert von 100 übersteigen, tritt die aktuelle Allgemeinverfügung nach zwei weiteren Tagen wieder außer Kraft. Im Anschluss würden wieder die bisherigen Regelungen der vergangenen Wochen gelten.