Nachdem eine Bauunternehmerin aus dem Landkreis Hof ihren Arbeitern nicht einmal den im Baugewerbe vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte und dadurch auch viel zu geringe Sozialabgaben weiterleitete, wurde sie jetzt am Amtsgericht Hof für ihr Handeln verurteilt. Der Zoll deckte zuvor diese Missstände auf.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls deckt Verstöße auf
Über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zahlte die Unternehmerin ihren Arbeitnehmern nicht den festgeschriebenen Mindestlohn für die Branche und entrichtete in der Folge auch zu geringe Beiträge an die Sozialversicherungsträger. Wie die Ermittlungen des Zolls ergaben, entrichtete die Firmeninhaberin mehr als 16.000 Euro an Sozialabgaben zu wenig. Die umfangreichen Ermittlungen der Hofer Zöllner des Hauptzollamtes Regensburg widerlegten auch die Auffassung der Frau, dass es sich bei ihrem Unternehmen nicht um eine Baufirma handelt, obwohl sie diese gewerberechtlich so gemeldet und auch betrieben hatte.
Unternehmerin am Amtsgericht Hof verurteilt
Das Amtsgericht Hof verhängte gegen die Unternehmerin einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen. Zusätzlich muss sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Weiterhin drohen der Firmeninhaberin Bußgelder nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz.