Der Landkreis Hof überschreitet den Warnwert von 35 und springt somit auf Stufe „GELB„. Das teilte am Samstag (24. Oktober) das Landratsamt mit. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis bei 48,52.
Diese Maßnahmen gelten ab Sonntag (25. Oktober) für Bürger aus dem Landkreis Hof:
- Es dürfen sich maximal zwei Hausstände oder zehn Personen privat (bei Anlässen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern) oder im öffentlichen Raum treffen
- Dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, gilt eine Maskenpflicht. Beispielsweise auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann), Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten oder bei Tagungen
- Eine Maskenpflicht gilt auch an weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe sowie an Hochschulen
- Ab 23 Uhr gilt eine generelle Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen (ausgenommen die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken) sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen
Landkreis muss sieben Tage in Folge unter 35 bleiben, um die Stufe „GRÜN“ zu erreichen
Die Regelungen werden nicht automatisch in dem Moment aufgehoben, in dem der Wert von 35 auf 100.000 unterschritten wird. Der Landkreis muss sieben Tage in Folge unter dem Grenzwert liegen, erst dann gilt die Vorgaben der Stufe grün.
Die aktuellen Coronazahlen für die Stadt und den Landkreis Hof:
- Derzeit Infizierte: 80 (+13)
- Gesamtzahl der Infizierten seit Ausbruch der Pandemie: 842 (+24)
- Genesene Personen: 725 (+11)
- Todesfälle: 37 (=)
- 7-Tage-Inzidenz (Stadt): 37,1
- 7-Tage-Inzidenz (Kreis): 48,52
(Stand: 24. Oktober 2020)