Bereits im Juni 2018 verurteilte das Amtsgericht Hof eine Unternehmerin aus dem Landkreis Hof zu 90 Tagessätzen. Die Firmenchefin hatte den Mindestlohn im Baugewerbe nicht gezahlt und damit mehr als 16.000 Euro zu wenig an Beiträgen für die Sozialversicherung abgeführt.
Drei Jahre lang den Mindestlohn nicht gezahlt
Wie das Hauptzollamt in Regensburg am heutigen Mittwoch (15. Mai) mitteilte, erließ die Behörde nun wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz gegen die Unternehmerin einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 87.000 Euro. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstsitz in Hof ergaben, dass die Geschäftsfrau ihren Arbeitnehmern über einen Zeitraum von drei Jahren die ihnen zustehenden Mindestlöhne in Höhe von 31.500 Euro nicht zahlte.
Zoll kann ein Strafverfahren einleiten
Laut Zoll kann die Nichtzahlung des Mindestlohns neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens auch die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachtes des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Folge haben. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro sowie einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.