Ein aus dem Landkreis Hof stammendes Fuhrunternehmer-Paar setzte über einen Zeitraum von mehreren Jahren Lkw-Fahrer ein, die nicht als reguläre Arbeitnehmer geführt waren. Ermittlungen des Zolls ergaben, dass die Fahrer die Lkw der Spedition als Selbstständige nutzten, obwohl sie in die Organisations- und Weisungsstruktur des Unternehmens eingegliedert waren. Als sogenannte „Scheinselbstständige“ boten sie lediglich ihre Arbeitsleistung gegen eine Rechnungsstellung an.
Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt
Eine Anmeldung der Fahrer zu den Sozialversicherungen seitens des Speditionsunternehmens erfolgte nicht. Dadurch entstand für den Versicherungsträger ein Schaden in Höhe von 60.000 Euro. Das Amtsgericht Hof verurteilte den verantwortlichen Geschäftsführer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro, die Geschäftspartnerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro. In der Urteilsbegründung berücksichtigte das Gericht, dass die Beschuldigten an der Sachverhaltsaufklärung mitwirkten und den Sozialversicherungsschaden umgehend beglichen.