Noch vor Inkrafttreten der ab Montag (2. November) gültigen Maßnahmen für den von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen „Lockdown light“ hat der Landkreis Kronach mit einer 7-Tage-Inzidenz von 101,9 (laut RKI) die Stufe „Dunkelrot“ auf der Corona-Ampel erreicht.
Daraus resultierend ergeben sich ab Sonntag (1. November / 0:00 Uhr) zunächst zusätzlich zu den bereits bestehenden Einschränkungen:
Ab Montag (2. November / 0:00 Uhr) greifen schließlich die Maßnahmen für den „Lockdown light“. Dazu gehören u.a. das Verbot von Veranstaltungen (Ausnahme kirchliche Veranstaltungen und Demonstrationen) sowie die Schließung der Gastronomie, Kinos, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Museen etc. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr Zuhause sowie der Betrieb von Kantinen.
Kontakte deutlich reduzieren
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Haushaltes und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen.
(Stand: 31. Oktober 2020)