Der Landkreis Kronach richtet ein Testzentrum ein, das am 31. August in Betrieb geht. Dort darf sich jeder Bürger und jede Bürgerin kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Das teilte am Mittwoch (26. August) das Landratsamt Kronach mit.
Testzentrum als „Drive-In“ konzipiert
Das Testzentrum befindet sich auf dem Großparkplatz gegenüber der Firma Loewe in der Industriestraße und ist als „Drive-In“ konzipiert. Besetzt sein wird sie montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie freitags von 8:30 bis 9:30 Uhr.
„Wir profitieren hier maßgeblich von den Erfahrungen aus dem Betrieb des ersten Testzentrums und können dementsprechend nahezu nahtlos auf diese Strukturen zurückgreifen. Dies beinhaltet den unschätzbaren Vorteil, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben bereits genauestens kennen und wissen, was zu tun ist“
(Klaus Löffler, Landrat von Kronach)
Test nur mit Terminvereinbarung möglich
Eine ärztliche Überweisung ist für einen Coronatest nicht notwendig. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Bürgerinnen und Bürger, die sich testen lassen möchten, müssen sich vorab telefonisch an das Gesundheitsamt Kronach wenden. Die Möglichkeit dazu besteht montags bis donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 10:30 bis 12:30 Uhr. Bei der telefonischen Terminvereinbarung werden die erforderlichen Daten aufgenommen, die dann beim Testverfahren vor Ort nochmals verifiziert werden. Deshalb muss jede Testperson ihren Personalausweis beziehungsweise ein sonstiges Ausweisdokument sowie eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung mit Angabe der Personendaten am Testtermin vorzeigen. Das entsprechende Formular wird auf der Internetseite des Landkreises (https://www.landkreis-kronach.de/media/11292/einverstaendiserklaerung-abstrichuntersuchung-coronatest.pdf) sowie an der Information/Pforte des Landratsamtes Kronach zu finden sein. Nur nach Vorlage dieser Dokumente wird eine Testung durchgeführt.
Testergebnis lässt sich über ein QR-Code abrufen
Für das Testergebnis wird ein QR-Code ausgehändigt und das Ergebnis kann später abgerufen werden. Außerdem ist jeder verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen und nur während des Tests durch einen Gesundheitsamt-Mitarbeiter darf die Schutzmaske abgesetzt werden.