Mi, 05.05.2021 , 17:58 Uhr

Landkreis Kulmbach: Corona-Maßnahmen werden ab Freitag gelockert

Einkaufen mit Termin wieder möglich

Ab Freitag (07. Mai) gelten im Landkreis Kulmbach Erleichterungen beim Einkaufen. Nachdem die 7-Tages-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 150 lag, ist das Einkaufen mit Termin („Click & Meet“) wieder möglich. Dies teilte das Landratsamt am Mittwoch (05. Mai) mit.

Negatives Corona-Ergebnis muss vorgelegt werden

Laut Behörde dürfen allerdings grundsätzlich nur Kunden eingelassen werden, wenn sie ein negatives Corona-Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests unter Aufsicht vor Ort nachweisen können. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene. Diese werden negativ Getesteten gleichgestellt. Wir berichteten! Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass mit den beiden Aufklebern der erfolgten Impfung oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes ausweisen. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung.

Weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Ab Donnerstag (06. Mai) gelten zudem weitere Erleichterungen für diese Personengruppen. (Unser Bericht dazu!) Vollständig Geimpfte und Genesene werden von der Quarantäne- und Testpflicht sowie von der Ausgangssperre befreit. Bei den Kontaktbeschränkungen werden sie nicht mehr zur erlaubten Personenanzahl mitgezählt.

 

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