Der Landkreis Lichtenfels überschritt am Dienstag (27. Oktober) den Schwellenwert von über 100 und erreicht somit die Stufe „DUNKELROT“. Nur wenige Tage nach dem Erreichen der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern. Das teilte das Landratsamt mit.
Ab Mittwoch (28. Oktober) treten folgende Maßnahmen für die Bürger des Landkreises Kraft
Die Maskenpflicht gillt:
In allen Schulen besteht Maskenpflicht – auch am Platz.
Maximal 50 Personen für Veranstaltungen
Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art (unter anderem Tagungen, Kongresse, Messen, Vereins- und Parteiveranstaltungen und -Sitzungen) mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen. Maximal 50 Personen bei Sportveranstaltungen für Zuschauer.
Sperrstunde für Gastronomen ab 21 Uhr
Für die Gastronomen im Landkreis Lichtenfels bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase „Dunkelrot“ der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 21 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist (Sperrstunde). In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
Private Feiern entweder mit zwei Haushalten oder maximal fünf Personen
Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie.
Der Landkreis muss sechs Tage in Folge unter dem Grenzwert von 100 bleiben, um auf die Stufe „ROT“ zurückgestuft werden zu können.
Die aktuellen Coronazahlen für den Landkreis Lichtenfels:
(Stand: 27. Oktober 2020)