Im Landkreis Lichtenfels unterschritt mit Stand heute (12. Mai) der 7-Tage-Inzidenz-Wert zuletzt an fünf Tagen in Folge den Wert von 165. Somit gelten ab Freitag (14. Mai) neue Regelungen, die an eine Unterschreitung des Inzidenzwertes von 165 geknüpft sind. Dies sind nachfolgend:
Schulen
Neben der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in sonstigen Abschlussklassen findet in den Jahrgangsstufen 1 – 3 der Grundschulstufe und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Im Übrigen findet weiterhin Distanzunterricht statt.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht, an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Not-und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zweimal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen. Hierfür haben die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests zu verfügen und dieses auf Anforderung vorzuweisen oder müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
Die dem Testergebnis zugrundeliegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultages vorgenommen worden sein. Auf dem Schulgelände, in der Mittagsbetreuung, in allen Angeboten der Notbetreuung gilt Maskenpflicht.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen, organisierte Spielgruppen für Kinder sind nach wie vor geschlossen. Es findet hier eine Notbetreuung statt. Für Schülerinnen und Schüler gilt hiervon abweichend, dass der Besuch des Kinderhorts, der alters-geöffneten Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegestelle möglich ist.
Außerschulische Bildung: Hundeschulen
Präsenzunterricht an Hundeschulen ist unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Hygienestandards zulässig.