Die Zuweisung von Flüchtlingen aus der ANKER-Einrichtung Bamberg in den Landkreis Lichtenfels steigt derzeit wieder stark an. Darüber informierte am Dienstag das Landratsamt in Lichtenfels. Aktuell werden 535 Personen in dezentralen Unterkünften beherbergt. Hinzukommen noch rund 700 Geflüchtete aus der Ukraine. Laut Landrat Christian Meißner steht der Landkreis vor großen Herausforderungen.
Die staatliche Asyl- und Flüchtlingsunterbringung in Bayern und auch im Landkreis Lichtenfels ist weiterhin stark beansprucht. Nachdem der Landkreis im Jahr 2022 bis dato bereits insgesamt 756 ukrainische Geflüchtete aufgenommen hat, steigen nun auch die Zuweisungen im allgemeinen Asylbereich wieder rasant an. Dies stellt den Landkreis Lichtenfels vor große Herausforderungen.
(Christian Meißner, Landrat des Landkreises Lichtenfels)
Situation in der ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg
Die ANKER-Einrichtung Oberfranken war Ende August mit 2.002 (Stand 29. August) Personen belegt. Das sind laut der Pressemeldung aus dem Lichtenfelser Landratsamt rund 700 Personen mehr als üblich. Selbst ohne die Einberechnung von ukrainischen Flüchtlingen verzeichnet die ANKER-Einrichtung heuer die höchsten Zugangszahlen seit 2016. Die Herkunftsländer sind überwiegend Syrien, Georgien, Moldau und die Russische Föderation. Der Zuwachs an ukrainischen Flüchtlingen ging vor Ort mittlerweile stark zurück. Hintergrund ist, dass die Verteilung von ukrainischen Geflüchteten und Asylbewerbern über zwei separate Regelungen abgewickelt wird, für welche der Freistaat Bayern unterschiedliche Erfüllungsquoten aufweist.
Asylbewerber-Situation im Landkreis Lichtenfels: Regierung weist zehn Personen pro Woche zu
Aufgrund der hohen Zugänge an Asylbewerbern in der ANKER-Einrichtung in Bamberg erhält der Landkreis Lichtenfels seit dem 22. August und bis mindestens Ende September 2022 wöchentlich zehn Asylbewerber von der Regierung von Oberfranken zur weiteren Unterbringung zugewiesen. Alle Landratsämter sind als staatliche Behörden zur Anschlussunterbringung verpflichtet und haben Asylbewerber regulär in staatlichen, sogenannten dezentralen Unterkünften, unterzubringen. Die Asylbewerber unterliegen der Residenzpflicht, heißt, sie sind bis zum Abschluss des Asylverfahrens verpflichtet, in den zugewiesenen dezentralen Unterkünften zu wohnen. Sie dürfen – im Gegensatz zu den ukrainischen Flüchtlingen – nicht eigenständig privaten Wohnraum suchen.
Ukrainische Geflüchtete im Landkreis Lichtenfels
Über die ANKER-Einrichtung Bamberg erfolgten laut dem Landratsamt Lichtenfels zuletzt keine bis nur wenige Zuweisungen ukrainischer Geflüchteter. Die Verteilung an die Landkreise mittels Bussen wurde eingestellt. Im Landkreis Lichtenfels wurden die beiden Turnhallen zur kurzfristigen Unterbringung aus diesem Grund zurückgebaut. In Einzelfällen gibt es noch direkte Zuzüge, zum Beispiel über familiäre Bindungen. Insgesamt nahm der Landkreis Lichtenfels bislang 756 geflüchtete Personen aus der Ukraine aufgenommen, davon 304 Kinder und Jugendliche. Derzeit befinden sich den Angaben nach noch rund 700 ukrainische Geflüchtete im Landkreis Lichtenfels. Laut Landratsamt gibt es keine genaue Zahl, da sich nicht alle Personen offiziell beim Landratsamt an- oder abmelden.
Große Herausforderung für den Landkreis Lichtenfels
Der allgemeine Zuwachs an Flüchtlingen stellt das Landratsamt Lichtenfels nach eigenen Aussagen vor große Herausforderungen. Die zur Verfügung stehenden dezentralen Unterkünfte sind derzeit am Rande der Kapazitätsgrenze. Aktuell werden 535 Personen in dezentralen Unterkünften beherbergt. Im September 2021 lag die Zahl zum Vergleich bei 293 Personen. Durch den angespannten Wohnungs – und Immobilienmarkt lassen sich neue Unterkünfte laut der Kreisbehörde kaum akquirieren.
Das Landratsamt will in einem ersten Schritt die bislang wenigen, noch nicht voll ausgelasteten, dezentralen Unterkünfte nutzen, die im Zuge der Ukraine-Krise ausschließlich hierfür installiert wurden. Hierzu sollen die dort untergebrachten ukrainischen Geflüchteten umverlegt werden, um die vorhandenen Kapazitäten bestmöglich ausschöpfen zu können.
Grundsätzlich gilt seit einer Rechtsänderung, dass ukrainische Geflüchtete mit Erhalt ihres vorläufigen Aufenthaltsrechts Leistungsberechtigte sind und nicht mehr unter die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung fallen. Somit sind sie verpflichtet, sich selbst um eigenen privaten Wohnraum zu bemühen. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes duldet der Freistaat aktuell jedoch übergangsweise eine Beherbergung in Asylunterkünften, sofern hier Plätze vorhanden sind.