Ab dem morgigen Freitag (12. Februar) gelten für alle Grenzlandkreise entlang der Grenze zur Tschechischen Republik neue Corona-Auflagen. Diese umfasst neue Vorschriften für Betriebe, Grenzgänger- und pendler. Der Grund hierfür sind die Inzidenzen im Landkreis Wunsiedel und Hof, die sich weiterhin auf hohem Niveau bewegen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (Stand: 0 Uhr) liegt am Donnerstag die Zahl der Neufinzierten im Landkreis Wunsiedel bei 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen bei 224,3 und erreicht somit bayernweit den zweiten Platz mit der höchsten Inzidenz. Das Hofer Land erreicht am heutigen Donnerstag eine 7-Tage-Inzidenz von 162,4. Nicht nur die hohen Inzidenzwerte in den betroffenen Grenzlandkreisen, sondern auch die in den Nachbarregionen sind Auslöser für das Erlassen einer neuen Allgemeinverfügung. So beträgt unter anderem die heutige Zahl der Neuinfizierten in der Nachbarregion Eger 1.149,14. Erlassen wurde die neue Allgemeinverfügung unter anderem mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Private Treffen im Landkreis sind für Grenzgänger nicht mehr erlaubt
Grenzgänger, die aus einem Hochinzidenzgebiet (Tschechische Republik) mehrmals die Woche täglich in den oben genannten beiden Landkreisen einpendeln, dürfen sich künftig nur noch auf direktem Weg zwischen dem Grenzübergang und ihrem Betrieb oder ihrer Studien- oder Ausbildungsstätte bewegen. Einzige Ausnahme ist der Weg zu einer der Teststationen. Der Stopp im Supermarkt oder beispielsweise auch private Treffen im Landkreis sind damit ab sofort nicht mehr erlaubt.
Menschen mit Arbeitsplatz im Hochinzidenzgebiet dürfen ihre Wohnungen nur noch aus triftigen Gründen verlassen
Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Wunsiedel / Hof und ihren Arbeits-, Ausbildungs-, oder Studienplatz in einem Hochinzidenzgebiet haben, sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise in den Landkreis auf direktem Weg in ihre Wohnung zu begeben. Diese dürfen sie danach nur noch aus triftigen Gründen (zum Beispiel: Einkauf, Arztbesuch, etc.) verlassen.
Betriebe mit Grenzgänger müssen Schutz- und Hygienekonzept vorlegen
Betriebe, die nicht schon bisher ein Schutz- und Hygienekonzept erstellen mussten (beispielsweise Kliniken oder Pflegeheime), und mehr als fünf Grenzgänger beschäftigen, sind nun verpflichtet, ein solches auszuarbeiten und auf Verlangen den Behörden vorzulegen. Diese gelten nicht nur für Grenzgänger, sondern für alle Arbeitnehmer im Unternehmen. In den Betrieben selbst gelten zudem die Bestimmungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung, die unter anderem die Abstände zwischen den Arbeitsplätzen oder auch das Tragen von FFP2-Masken unter bestimmten Voraussetzungen regelt.
Arbeitgeber müssen regelmäßige Testungen der Grenzgänger aufbewahren
Die regelmäßigen Testungen der Grenzgänger sind durch den Arbeitgeber zu kontrollieren und müssen vier Wochen zurück archiviert werden. Im Hofer Land müssen die Testnachweise mindestens 14 Tage aufbewahrt werden. Positive Befunde sind umgehend dem Landratsamt zu melden und die betroffene Person muss sich sofort in Quarantäne begeben. Die Testungen für die Mitarbeiter, die nicht unter Regelungen für Grenzgänger fallen, bleiben freiwillig, sind aber ausdrücklich erwünscht und sollten mindestens einmal pro Woche erfolgen. Besser noch in kürzeren Intervallen, so der Landkreis Wunsiedel.
Die neue Allgemeinverfügung ist im Hofer Land zunächst bis einschließlich zum 7. März und im Landkreis Wunsiedel bis zum 28. Februar gültig.