Do, 28.09.2023 , 11:00 Uhr

Bayern / Oberfranken

Landtagswahl 2023: Informationen zur Wahl

Wahl zum 19. Bayerischen Landtag am 08. Oktober 2023

In Oberfranken treten am Sonntag (08. Oktober) 11 Parteien an. Dies sind drei weniger als bei der letzten Wahl im Jahr 2018. Bayernweit sind 15 Parteien zugelassen, drei weniger als 2018. Insgesamt liegen in den sieben Wahlkreisen (Regierungsbezirke) 84 zugelassene Wahlvorschläge vor. Im Vergleich zu 2018 sind es damit 18 weniger.

Der Wahlkreis Oberfranken ist in acht Stimmkreise aufgeteilt:

Das Gesamtergebnis der Landtagswahl 2023 für Oberfranken inklusive die Direktmandate sowie die Abgeordneten, die über die Liste in den neuen Landtag einziehen, gibt es auf DIESER SEITE im Überblick!

Stimmberechtigte & Erstwähler

Insgesamt bewerben sich oberfrankenweit 78 Direkt-Kandidatinnen und Kandidaten (2018: 82) um ein Direktmandat für den Bayerischen Landtag. Stimmkreisbewerberinnen und Stimmkreisbewerber summieren sich oberfrankenweit auf 142 (2018: 174). Rund 819.100 oberfränkische Stimmberechtigte können am 08. Oktober zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr in den Wahllokalen ihre Stimmen abgeben. Darunter sind rund 45.200 Erstwähler.

Stimmberechtigte:

(Schätzungen zum 08. Oktober 2023)

Erstwähler:

(Schätzungen zum 08. Oktober 2023)

Zugelassene Partein (in Oberfranken)

Zugelassen für die Landtagswahl wurden insgesamt 15 Parteien – drei weniger als bei den Landtagswahlen 2018. In Oberfranken gibt es insgesamt elf Wahlvorschläge, ebenso drei weniger. In allen Regierungsbezirken mit einem Wahlvorschlag vertreten sind zehn Parteien: CSU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, AfD, SPD, FDP, LINKE, BP, ÖDP und dieBasis. In Oberfranken kommt dazu noch die Partei Volt Deutschland.

Neu sind gegenüber der Landtagswahl 2018 in Oberfranken dieBasis und Volt Deutschland. Dagegen nicht mehr vertreten: Piratenpartei, mut, Die Partei, Gesundheitsforschung, V-Partei³.

Elf Parteien in Oberfranken wählbar:

Diese vier Parteien treten in weiteren Regierungsbezirken (Wahlkreisen) an:

Bayerische Landtagswahl: Daten & Fakten

  • Zur Landtagswahl am 08. Oktober 2023 treten nach Mitteilung des Landeswahlleiters Dr. Thomas Gößl 15 Parteien und Wählergruppen an, drei weniger als 2018.
  • Rund 9,4 Millionen bayerische Stimmberechtigte können an der Wahl teilnehmen.
  • Unter den Stimmberechtigten sind rund 554.000 Erstwählerinnen und Erstwähler.
  • Über die Hälfte der Stimmberechtigten sind Frauen (4,82 Millionen). Dies sind 51,3 Prozent.
  • Insgesamt bewerben sich bayernweit 1.811 (2018: 1.923) Kandidatinnen und Kandidaten um einen der 180 Sitze im Bayerischen Landtag, darunter 1.035 (2018: 1.030) für eines der 91 Direktmandate.
  • 34,2 Prozent der Wahlkreisbewerber sind Frauen. Bei den Direktkandidaten sind es 26,7 Prozent.
  • Das durchschnittliche Alter der Bewerberinnern und Bewerber liegt wie 2018 bei 48 Jahren.
  • Ältester Bewerber ist bayernweit Helmut Markwort (1936) für die FDP im Wahlkreis Oberbayern.
  • Jüngster Bewerber ist bayernweit Moritz Poppler (2005) für die ÖDP im Wahlkreis Schwaben.
  • 74,6 Prozent der derzeitigen Abgeordneten kandidieren wieder. Dies sind 153 von insgesamt 205 Abgeordneten.
  • Derzeitige Landtagsabgeordnete aus Oberfranken

    Derzeitige Landtagsabgeordnete aus Oberfranken (18. Wahlperiode)

    (Fettgedruckt: Diese Politikerinnen und Politiker treten erneut zur Wahl an)

     

    Die Listen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

    Nachfolgend die Listen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 im pdf-Format zum Download.
    (Aufgelistet sind die Parteien, die derzeit im Landtag vertreten sind)

    Kleinstparteien bei der Landtagswahl 2023: ödp, Volt, Die Linke

    Kleinstparteien in der Landtagswahl 2023: ödp und Volt
    Kleinstparteien in der Landtagswahl 2023: Die Linke

    Fragen zur Landtagswahl 2023

    Was wird bei der Landtagswahl gewählt?

    Bayern ist ein Freistaat. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, nach welchen Gesetzen sie leben. Da dies unter anderem aus Zeitgründen wenig praktikabel ist, wählen sie Volksvertreter, die für sie Gesetze beschließen: die Abgeordneten im Bayerischen Landtag. Sie werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht von allen wahlberechtigten Staatsbürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt und bilden das Parlament.

    Wann findet die Landtagswahl 2023 in Bayern statt?

    An welchem Tag die Landtagswahl stattfindet, ist im Landeswahlgesetz geregelt: "Die Staatsregierung setzt spätestens fünf Monate vor dem Wahltag den Tag für die Wahl zum Landtag fest. ... Die Neuwahl findet frühestens 59 Monate, spätestens 62 Monate nach dem Tag, an dem der vorausgegangene Landtag gewählt worden ist beziehungsweise spätestens am sechsten Sonntag nach der Auflösung oder Abberufung statt."

    Da die letzte Landtagswahl in Bayern auf den 14. Oktober 2018 fiel, kamen für die turnusgemäße Landtagswahl 2023 die Sonntage oder öffentlichen Ruhetage zwischen dem 14. September und dem 14. Dezember 2023 in Betracht. Am 13. Dezember 2022 setzte die Staatsregierung den Termin für die Wahl auf den 8. Oktober 2023 fest.

    Wer darf in Bayern wählen?

    Stimmberechtigt für die Landtagswahl in Bayern sind laut Artikel 1 des Landeswahlgesetzes "alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
    2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten,
    3. nicht nach Art. 2 – infolge Richterspruchs – vom Stimmrecht ausgeschlossen sind."

    Wie wird bei der Landtagswahl gewählt?

    Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlberechtigung mit dem ihm zugeteilten Wahllokal. Möchte jemand lieber per Briefwahl abstimmen, so kann er jederzeit, jedoch bis spätestens 06. Oktober 2023, 15:00 Uhr einen Antrag auf Wahlschein stellen. Dieser erfolgt formlos (schriftlich oder durch persönliche Vorsprache). Die Wahlbenachrichtigungskarte der Gemeinde muss dafür nicht abgewartet werden.

    Wer sich entscheidet, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, benötigt einen Lichtbildausweis, um seine Identität zu bestätigen. Ein eigener Stift kann mitgenomen werden, muss aber nicht.

    Wer wird gewählt?

    Wie bei der Bundestagswahl gibt es auch bei der Landtagswahl in Bayern eine Erst- und eine Zweitstimme. In einigen Punkten unterscheiden sich jedoch beide Wahlsysteme.

    Die Erststimme (Direktmandate):

    Alle Regionen Bayerns sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden. Daher ist ganz Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme bei der Landtagswahl in Bayern eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählen – ortsnah und persönlich. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus. Im Extremfall etwa genügten auch 20 Prozent, solange die anderen Kandidaten jeweils nur zehn Prozent erreichen. Gäbe es im Landtag lediglich diese 91 Direktmandate, wäre das ziemlich ungerecht: Denn die Wählerinnen und Wähler, die in ihrem Stimmkreis für einen unterlegenen Kandidaten gestimmt haben, hätten persönlich niemanden in den Landtag entsandt. Daher gibt es eine zweite Säule im Wahlsystem...

    Die Zweitstimme (Listenmandate):

    Die Sitzverteilung im Landtag soll möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen. Dafür wird die knappe Hälfte (89 von 180) der Mandate im Bayerischen Landtag an Listenkandidaten vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke („Wahlkreise“) Listen mit ihren Kandidaten auf. Diese Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Zahl ihrer wahlberechtigten Einwohner unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.

    Wie erfolgt die Sitzverteilung?

    Nach der Wahl wird ausgezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen insgesamt („Gesamtstimmen“) die Parteien jeweils erhalten haben. Eine Partei, die landesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, kann nicht in den Bayerischen Landtag einziehen. Für die Parteien mit mindestens fünf Prozent wird für jeden Regierungsbezirk errechnet, wie viele der Sitze im Landtag ihnen zustehen (nach Sainte-Laguë/Schepers in Form des Divisorverfahrens). Hat also eine Partei in einem Wahlkreis 50 Prozent der Erst- und Zweitstimmen gewonnen, erhält sie die Hälfte der Sitze, die hier insgesamt zu vergeben sind. Das heißt: Durch die Auszählung der Gesamtstimmen geht bei der Landtagswahl in Bayern (anders als bei der Bundestagswahl) die Erststimme nicht „verloren“, wenn der gewählte Direktkandidat nicht gewinnt – beide Stimmen zusammen ergeben das Endergebnis.

    Wer erhält einen Sitz?

    Zunächst ziehen alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben (sofern ihre Partei landesweit mindestens fünf Prozent erhalten hat). Wenn der entsprechenden Partei von ihren Gesamtstimmen her noch weitere Sitze zustehen, ziehen zusätzlich Listenkandidaten ein – diejenigen, die persönlich am meisten Stimmen erhalten haben.

    Überhang- und Ausgleichsmandate:

    Was passiert, wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk („Wahlkreis“) mehr Direktmandate gewinnt, als ihr von den Gesamtstimmen her zustehen? Dieser eher seltene Fall tritt zum Beispiel auf, wenn eine Partei alle Direktmandate jeweils mit einfacher Mehrheit gewinnt: im einen Stimmkreis mit 46 Prozent, im anderen mit 39 Prozent, im dritten mit 32 Prozent usw. Damit hat diese Partei dann bereits die Hälfte der Sitze für diesen Wahlkreis – selbst wenn sie nur 35 Prozent der Gesamtstimmen erhalten hat. Weil aber die direkt gewählten Abgeordneten die unmittelbaren Volksvertreter vor Ort sind, bleibt dieser Mandatsüberhang bestehen. Um das Gesamtergebnis trotzdem in der Sitzverteilung umzusetzen, erhalten die anderen Parteien dann zusätzliche Sitze für ihre Listenkandidaten. Kurz gesagt: Es wird aufgefüllt, bis alles wieder passt. Auf diese Weise bleibt das Kräfteverhältnis zuletzt (ungefähr) gleich und spiegelt das Wahlergebnis bestmöglich wider. Entsprechend besteht der Bayerische Landtag in der 18. Wahlperiode (2018 – 2023) aus 205 Abgeordneten.

    (Quelle: bayern.landtag.de)

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