Die für Oberfranken zuständigen Hauptzollämter Schweinfurt und Regensburg mahnen zur Vorsicht beim Kauf von Feuerwerkskörpern für das Silvesterfeuerwerk. Insbesondere in den Tagen vor Silvester würden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung eingeführt und angeboten. Auch in diesem Jahr rechnet der Zoll wieder mit einer hohen Anzahl an nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern, die entweder aus dem europäischen Ausland mitgebracht oder im Internet bestellt werden, wie es in einer Mitteilung heißt.
Schwere Verletzungen drohen
So rät Benedikt Danz, Sprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt: „Die Verwendung von nicht für den deutschen Markt zugelassenen Feuerwerkskörpern kann zu schlimmen Verletzungen führen und folgenschwere Auswirkungen auf die Gesundheit haben. In jedem Fall sollte auf den Kauf von Feuerwerkskörpern verzichtet werden, deren Herkunft man nicht nachvollziehen kann oder die über keine entsprechende CE-Kennzeichnung verfügen.“
Strafverfahren werden eingeleitet
Neben der Gefahr für Leib und Leben sei auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Eine Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk sei nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gelte auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Besondere Erlaubnis erforderlich
In diesen Fällen werde stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper vom Zoll beschlagnahmt oder sichergestellt. Weiterhin müsse beachtet werden, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 wie zum Beispiel Blitz-Knallsätze eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 sei immer eine derartige Erlaubnis erforderlich.