Im Fall um die missbrauchte und getötete zehnjährige Lena aus einem Wunsiedler Kinderheim legten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage des mittlerweile zwölfjährigen Jungen, der das Mädchen getötet haben soll, Revision ein. Am Mittwoch in der vergangenen Woche (20. März) fiel das Urteil gegen Daniel T.: Er erhielt eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren. TVO berichtete ausführlich.
Fall Lena könnte in einigen Monaten beim Bundesgerichtshof landen
Das Gericht muss nun eine schriftliche Urteilsbegründung erstellen, die es dann an die Nebenklage und die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Diese haben dann einen Monat Zeit, um ihre Revision entweder zu bestätigen oder zurückzuziehen. Falls sie sie bestätigen, wird anschließend eine Stellungnahme an den Generalbundesanwalt geschickt. Dieser leitet den Fall dann an den Bundesgerichtshof weiter. Insgesamt kann das Verfahren mehrere Monate dauren.