Mo, 26.10.2020 , 16:01 Uhr

Lichtenfels: Landkreis kehrt zur Maskenpflicht an Grundschulen zurück

Allgemeinverfügung widerrufen

Ab Dienstag (27. Oktober 2020) gibt es wieder Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 1 bis 4 im Landkreis Lichtenfels. Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maskenpflicht an Grundschulen (Wir berichteten.) wird widerrufen.

„Landkreis Lichtenfels kehrt zur Maskenpflicht an Grundschulen zurück“, verkündete Landrat Christian Meißner zu Beginn der Kreistagssitzung am Montagvormittag.

„Wir haben seit Freitag ein sehr vielschichtiges Ausbruchsgeschehen. Auch sind mittlerweile viele Schulen betroffen: Grundschule Weismain, Johann-Puppert-Grundschule und Mittelschule Michelau, Grundschule am Markt Lichtenfels, Realschule Burgkunstadt, Meranier-Gymnasium Lichtenfels, Grundschule Hochstadt“, erläutert der Landrat die aktuellen Corona-Fälle in den Schulen. „Wir haben, wie angekündigt, das Infektionsgeschehen im Landkreis fortwährend analysiert und auch die Lage neu bewertet. Unter den aktuellen Bedingungen müssen wir die Maskenpflicht an Grundschulen wieder einführen“, bittet der Landrat um Verständnis.

Kurze Chronologie:

Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maskenpflicht an Grundschulen trat am 23. Oktober 2020, 0 Uhr, in Kraft und galt zunächst befristet bis 29. Oktober 2020, 24 Uhr.

Gründe für die Allgemeinverfügung vom Donnerstag, 22. Oktober 2020:

Seither ist – auch wenn es nur wenige Tagen waren – einiges passiert:

Für die aktuellen Fälle in den Schulen sind nach den Analysen des Landratsamtes folgende Gründe ausschlaggebend:

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