Landrat Christian Meißner macht nach reiflicher Abwägung mit den zuständigen Sachgebieten im Landratsamt eine Ausnahme von der Maskenpflicht für die Grundschüler in der Jahrgangstufe 1 bis 4 im Unterricht. Dies wurde am heutigen Donnerstag (22. Oktober) durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises bekannt gemacht. Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 23.10.2020, 00:00 Uhr, in Kraft und gilt zunächst befristet bis 29.10.2020, 24:00 Uhr.
Allgemeinverfügung erlassen
„Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht, aber das Infektionsgeschehen an Grundschulen ist bei uns im Landkreis klar einzugrenzen, sodass ich mich dazu entschlossen habe, per Allgemeinverfügung die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 geltende Maskenpflicht im Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 aufzuheben“, erklärt Landrat Christian Meißner seine Entscheidung.
Ausbruchgeschehen an Grundschulen wird genau beobachtet
„Eines möchte ich aber auch deutlich machen: Sollte sich in den nächsten Tagen das Infektionsgeschehen in Grundschulen ändern, muss wieder zur Maskenpflicht in Grundschulen zurückgekehrt werden“, so der Landrat weiter. „Ich richte meinen Appell an die Schulfamilie aller Grundschulen im Landkreis, die Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. Die Eltern bitte ich, bei den kleinsten Anzeichen von Symptomen ihre Kinder nicht in die Schule zu schicken. Auch die Lehrkräfte sind aufgerufen – genauso wie die Eltern und Familien –, Kontakte zu vermeiden und äußerst verantwortungsvoll mit dieser Ausnahmereglung umzugehen. Sobald sich das Ausbruchsgeschehen in Grundschulen erhöht, werde ich diese Ausnahme sofort wieder rückgängig machen!“
Landrat appelliert an die Vernunft
Der Landrat lässt wissen: „Viele Eltern haben sich an mich gewandt und ihr Unverständnis über diese Maskenpflicht geäußert. Ich hoffe nun, dass sich alle auch an die Regeln halten! Ein zweites Mal werde ich eine solche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maskenpflicht nicht erlassen, das ist auch klar!“, appelliert Landrat Christian Meißner an die Betroffenen der Grundschulfamilie.
Das Infektionsgeschehen im Landkreis wird fortwährend analysiert und die Lage täglich neu bewertet. Daher ist es nicht auszuschließen, dass die Ausnahme von der Maskenpflicht wieder zurückgenommen werden muss.