Die Loewe AG aus Kronach zieht offenbar den letzten Trumpf, um das Unternehmen vor der drohenden Insolvenz zu retten. Der Kronacher Elektronikhersteller hat ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beim Coburger Amtsgericht beantragt. Wird das Verfahren genehmigt, heißt das konkret: Loewe hat drei Monate Zeit, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Loewe handelt in dieser Zeit weiterhin eigenverantwortlich und Gläubiger dürfen während dieser drei Monate keinerlei Ansprüche geltend machen. Grundvoraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist, daß Loewe noch nicht zulassungsunfähig ist. Im ersten Quartal des Jahres hat Loewe 35 Prozent Verlust gemacht. Mitte Juni betrug das Minus mehr als die Hälfte des Grundkapitals, was eine außerordentliche Hauptversammlung notwendig macht. Das Schutzschirmverfahren gibt es seit dem vergangenen Jahr. In Oberfranken ist noch kein Unternehmen in der Größe der Loewe AG diesen Weg gegangen. Das Amtsgericht Coburg will spätesten Ende der Woche über den Antrag aus Kronach entschieden haben.