Hakenkreuze, Gewaltvideos und kinderpornografische Bilder: In den vergangenen Jahren gab es an bayerischen Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte über Netzwerke und Chats verbreitet wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich präsentierte am Mittwoch (06. Oktober) die Aufklärungskampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ am Franz-Ludwig-Gymnasium in Bamberg.
Präventionskampagne gemeinsam mit dem Kultusministerium entwickelt
Gemeinsam mit dem Kultusministerium entwickelte das Justizministerium die Präventionskampagne. Den Startschuss gaben die Minister Eisenreich und Prof. Michael Piazolo dieses Jahr im April in München. Aktuell wird sie in ganz Bayern vorgestellt. Am Mittwoch (06. Oktober) diskutierte unter anderem Justizminister Eisenreich mit einer achten Schulklasse des Bamberger Gymnasiums:
„Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden immer häufiger mit solchen Inhalten auf Schülerhandys konfrontiert. 2019 wurden in Bayern 39 Jugendliche bzw. Heranwachsende (im Alter von 14 bis 20 Jahren) verurteilt, weil sie kinderpornografische Inhalte verbreitet, erworben oder besessen haben. Dabei sind sich die Schülerinnen und Schüler oft gar nicht bewusst, wie schnell sie sich strafbar machen können und was die Folgen sind. Wir wollen Kinder und Jugendliche für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten. Wir wollen alle Schülerinnen und Schülervor Straftaten und Strafverfahren schützen.“
Der Minister zeigte den Schülerinnen und Schülern ein etwa zweiminütiges Video, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Hierfür konnte der bekannte deutsche Influencer Falco Punch gewonnen werden, der mehr als zehn Millionen Follower bei TikTok hat. Er zeige anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit einem Handy strafbar machen kann. Unter der Adresse www.machdeinhandynichtzurwaffe.de werden unter anderem auch Eltern aufgeklärt, wie schnell man mit einem Handy eine strafbare Handlung vollziehen und somit mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann.
Was ist strafbar?
Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing nimmt zu, dazu zählen beispielsweise das Verbreiten von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen. Hinzu kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und Messenger-Diensten.
Zum Beispiel ist es strafbar:
Kriminalität im Bereich Kinderpornografie gestiegen
Nach Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik, ist die bundeweite Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren im Bereich der Kinderpornografie von 1.373 im Jahr 2018 auf 4.139 im Jahr 2019 und auf 7.643 im Jahr 2020 gestiegen. Diese Zahlen gelten unabhängig von Tatort Schulen.