Die Stadt Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) hat Klage gegen den SuedOstLink eingereicht. Zusammen mit dem Landkreis Wunsiedel und zwei Umweltverbänden wurde zudem ein Eilantrag auf Stopp des Planfeststellungsverfahrens und Unterlassen von Veränderungssperren gestellt. Die teilte die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Würzburg am heutigen Mittwoch (01. April) mit.
Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte GmbB hat beim Bundesverwaltungsgericht nun auch für die Große Kreisstadt Marktredwitz Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Bundesfachplanungsentscheidung für die Höchstspannungsleitung SuedOstLink eingereicht und die Aufhebung dieses von der Bundesnetzagentur am 18. Dezember 2019 erlassenen Bescheids beantragt. Gleichzeitig wurden Eilanträge mit dem Ziel gestellt, durch einen Eilbeschluss das schon begonnene Planfeststellungsverfahren sofort auszusetzen.
Kläger zweifeln Notwendigkeit des SüdOstLink an
In der Klagebegründung wird vor allem am Bedarf der geplanten Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung gezweifelt. Nach Auffassung der Kläger soll der SüdOstLink nicht der Übertragung von Strom aus Windkraftanlagen im Norden, sondern fast ausschließlich dem groß angelegten Handel mit Strom von atomaren und konventionellen Großkraftwerken vom und ins Ausland dienen. Für eine sichere Stromversorgung in Deutschland sei der Bau einer SuedOstLinkLeitung nicht erforderlich, heißt es in der Klagebegründung. Daher seien HGÜ-Trassen keine umweltfreundliche Maßnahme und weil die Kosten des Netzausbaus von insgesamt rund 95 Milliarden Euro voll auf den Strompreis aufgeschlagen würden, auch kein Beitrag zu einer preiswerten Stromversorgung.
Kontamination von Grundwasser wird befürchtet
Wegen der Trassenführung durch quecksilberbelastete Flächen bei Marktredwitz soll die SüdOstLink-Planung auf schwerwiegende bodenschutzrechtliche, naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Probleme stoßen, laut Anklage. Diese würden sich negativ auf das FFH-Gebiet Kösseinetal auswirken und zu einer großflächigen Kontamination von Grundwasser und der Kössein bis nach Tschechien führen. Laut dem Kläger Marktredwitz sei es gravierend, dass dies alles nicht richtig untersucht worden sei und deswegen sträfliche Ermittlungsdefizite zu einer Fehlplanung geführt haben.
Bundesverwaltungsgericht soll SüdOstLink stoppen
Der Trassenkorridor verlaufe im Bereich des TKS 042 in der gesamten Breite über das Gebiet der Stadt Marktredwitz, daher sei diese von jetzt an über mehr als ein Jahrzehnt, wenn nicht sogar dauerhaft, an einer geordneten Bauleitplanung gehindert. Deswegen und weil mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens ein vorzeitiger Baubeginn drohe, sei Eile geboten gewesen und ein Eilantrag gestellt worden, mittels dessen das Bundesverwaltungsgericht bis auf weiteres jegliche Maßnahmen zur Fortführung des SuedOstLink-Projektes sofort unterbinden soll.