Zum Glück den Spaß verdorben haben die Fahnder der Bundespolizei fünf jungen Männern nach der Ankunft am Sonntagnachmittag um 16 Uhr mit dem Regionalexpress von Eger in Marktredwitz. Denn die Reisegruppe aus Baden-Württemberg hatte Böller und Waffen aus Tschechien im Gepäck.
Schmuggelware in mehrere Rucksäcke verpackt
Bei der Kontrolle versuchten die jungen Männer im Alter zwischen 17 und 18 Jahren die Beamten zu täuschen, was jedoch nicht gelang. Auf mehrfache Nachfrage verneinten alle, verbotene Gegenstände oder Waren nach Deutschland eingeführt zu haben. Über dem Sitz der Gruppe befand sich jedoch ein Rucksack mit illegaler Pyrotechnik. Die Männer beharrten darauf, dass dieser nicht ihnen gehöre. Mehrere Zeugen im Zug gaben jedoch an, sie hätten beobachtet, wie die jungen Männer mehrere Rucksäcke im Zug verteilt hätten – vermutlich, um eine Zuordnung zu ihnen zu verhindern.
Schlagring und Elektroschocker im Gepäck
Bei der Durchsuchung der Rucksäcke der Jugendlichen wurden zahlreiche Pakete mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 und 4 gefunden. Der Besitz dieser Feuerwerkskörper ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis für die Einfuhr und den Besitz konnten die Jugendlichen jedoch nicht vorweisen. Des Weiteren wurden ein Schlagring und zwei als Taschenlampen getarnte Elektroschocker gefunden.
Hohe Hafttrafen drohen
Die Pyrotechnik und die verbotenen Gegenstände wurden sichergestellt, die Konsequenzen können erheblich sein. Gegen alle fünf Personen wird wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz ermittelt. Dabei drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder kräftige Geldstrafen vor. Außerdem müssen die Verursacher die erheblichen Kosten für die Vernichtung der verbotenen Böller tragen.
Erhebliche Verletzungsgefahr
Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt vor der Einfuhr dieser in Deutschland nicht zugelassenen Böller. Neben den zu erwartenden Strafen und Kosten stellt diese Pyrotechnik auch eine erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit dar, da sie oft unkontrollierbar abbrennt und nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht.