Ein nicht alltäglicher Aufgriff gelang den Zöllnern in Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) am vergangenen Montag. Bei der Kontrolle eines Päckchens aus der Türkei staunten die Beamten nicht schlecht, was beim Öffnen der Sendung ans Tageslicht gelangte, nämlich ein Pelzmantel.
Mantel beschlagnahmt
Nach einer genaueren Begutachtung des Mantels durch einen Fachmann stellte sich heraus, dass es sich dabei um einen Kaninchenpelz mit einem Kragen aus Nerz handelt. Da der Nerz unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fällt, beschlagnahmten die Zollbeamten den Mantel.
Empfänger muss Papiere vorlegen
„Der Empfänger hat jetzt vier Wochen Zeit, gegebenenfalls die erforderlichen Einfuhrpapiere vorzulegen“, so Roland Gieschke vom Zollamt Marktredwitz. Werden die Dokumente nicht vorgelegt, entscheidet das Bundesnaturschutzamt über das weitere Vorgehen.
Zoll informiert über Einfuhrbestimmungen
Das Hauptzollamt empfiehlt, dass man sich vorab auf zoll.de oder über die Zoll App über die Einfuhrbestimmungen informieren soll. Dort gibt es Hinweise über Verbote und Beschränkungen. So fallen unter anderem viele vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen oder Erzeugnisse daraus unter das Internationale Washingtoner Artenschutzabkommen und die Einfuhr ist somit verboten.