Am frühen Sonntagabend (30. April) wurde eine Streife der Polizeiinspektion Stadtsteinach auf ein besonderes Fortbewegungsmittel aufmerksam. Auf der Kreisstraße KU2 war gegen 18:00 Uhr ein 27 Jahre alter Skateboardfahrer in Richtung Marktschorgast (Landkreis Kulmbach) unterwegs.
27-Jähriger kann keinen Versicherungsschutz für motorisiertes Skateboard nachweisen
Weil der 27-Jährige ungewöhnlich schnell beschleunigen konnte, kontrollierte die Streife ihn. Dabei stellte sich heraus, dass das Skateboard des jungen Mannes motorisiert war. Laut Typenschild auf dem Elektromotor konnte das Skateboard so eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern erreichen. Deswegen und wegen der Bauart hätte er sein Fahrzeug versichern müssen. Weil er das aber nicht nachweisen konnte, untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Den 27-Jährigen erwartet nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.