Ab dem 27. April gilt bayernweit die Maskenpflicht. Im Bußkatalog neu aufgenommen wurden Verstöße bei Personen ab dem siebten Lebensjahr (ab dem sechsten Geburtstag). Sie sind verpflichtet beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Schutzbedeckung zu tragen. Medizinische Masken sind nicht notwendig. Eine selbst genähte Maske reicht, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal.
Bußgeld kann sich bei mehreren Verstößen verdoppeln
Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht drohen bis zu 150 Euro Strafe. Bei mehreren Verstößen kann sich die Geldstrafe verdoppeln. Ladenbetreiber die nicht feststellen, dass ihr Personal Mund-Nasenschutz trägt, drohen bis zu 5.000 Euro Strafe.
„Gerade beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sonst die Infektionsgefahren besonders hoch“
(Melanie Huml, Bayerische Gesundheitsministerin)
Verstärkte Polizeipräsenz im öffentlichen Personennahverkehr
Außerdem kündigte Bayerns Innenminister Joachim Hermann an, dass die Bayerische Polizei im öffentlichen Personennahverkehr ab kommenden Montag (27. April) bayernweit mehr Präsenz zeigen wird, um die Maskenpflicht zu kontrollieren. Kontrollschwerpunkte werden die Ballungsräume und stark frequentierte Verkehrsmittel sein. Dabei wird je nach Bedarf auch die Bereitschaftspolizei unterstützen.