Der Landkreis Hof hat gegenüber dem Regionalen Planungsverband deutlich gemacht, dass ausgeschlossen sein muss, dass Ortschaften von Windenergieanlagen eingekreist werden. Ebenso muss ausgeschlossen sein, dass der Landkreis, Gemeinden und Ortschaften, ihre Landschaft und Siedlungsstruktur zwar nicht ringsherum eingekreist werden, aber auf breiter Flur durch Windenergieanlagen zerschnitten werden.
Grundlage der Festlegung von Gebieten für die Windenergie muss darüber hinaus sein, dass nur wirtschaftlich nachhaltige Energieproduktionsstandorte ausgewiesen werden. Windenergieanlagen, die eine hochtechnische landschaftsprägende Wirkung haben, dürfen nicht nur als Abschreibungsobjekte dienen. Ebenso gilt es, das Ziel, Windenergieanlagen zu konzentrieren und Einzelanlagen auszuschließen, konsequent umzusetzen. Demnach hat der Landkreis folgende Einwände erhoben:
Nach der ersten Anhörung wurden bereits 10 Vorranggebiete im Landkreis Hof wieder aus dem Planentwurf gestrichen. „Wir wünschen uns natürlich, dass alle abgelehnten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gestrichen werden. Ein erster Erfolg ist der Verzicht auf das Vorbehaltsgebiet 18 (Kirchgattendorf-Südost). Wir wissen aber auch, welch schwierige Aufgabe der Regionale Planungsverband zu bewältigen hat, der die politischen und rechtlichen Vorgaben zur Stärkung der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene umsetzen soll.“ erklärt der Hofer Landrat.
Der Regionalplanentwurf hat aber auch Flächen mit bereits bestehenden bzw. genehmigten Windenergieanlagen im Landkreis Hof nicht berücksichtigt. Nimmt man diese in den Regionalplan auf, würde das dem Planungsverband auch eine flächenmäßige Kompensation hinsichtlich der Gebiete, die wieder gestrichen werden sollen, ermöglichen.
Zusammenfassend stellt Landrat Hering fest: „Es bietet sich nun die Chance, räumliche Fehlentwicklungen in der Planung zu korrigieren und die Interessen der Bevölkerung stärker einfließen zu lassen. Der Landkreis Hof steht nach wie vor zur Energiewende. Jedoch ist die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann daher nur im Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich gelingen.“