Im Prozess um den Todesraser von Selb im Landkreis Wunsiedel (Wir berichteten) kann am Mittwoch (30. September) bereits ein Urteil am Landgericht Hof fallen. Nach aktuellen Informationen (12:15 Uhr) sieht die Staatsanwaltschaft im Fall des Rasers aus Selb ein Straßenrennen nicht als bewiesen und fordert vier Jahre Jugendstrafe für den Angeklagte. Die Nebenklage hingegen fordert vier Jahre nach dem Erwachsenenstrafrecht. Aus Sicht der Verteidigung ist ein Straßenrennen nicht nachzuweisen. Daher plädiert die Verteidigung auf eine Geldauflage oder geringe Jugendstrafe bis zu sieben Monaten. Das Urteil im Raser-Prozess soll heute um 13 Uhr fallen. Ein ausführliches Statement zum Raser-Prozess am Landgericht Hof gibt es von TVO-Reporter Christoph Röder.