Bei der Diskussionsveranstaltung „Palestine: A Universal Call to Freedom“ bestand kein Anfangsverdacht für antisemitische Straftaten. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Dienstag (12. März) mit.
Im Nachgang zu dieser in englischer Sprache durchgeführten Veranstaltung wurde der Verdacht geäußert, dass es im Zuge des Events zu strafbaren Äußerungen gekommen und insbesondere das Existenzrecht Israels geleugnet worden sei. TVO berichtete! Im Rahmen umfangreicher Vorermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft Bayreuth und der Bayreuther Kripo dieser Verdacht überprüft. Nach der Vernehmung von mehreren Personen, die an der Veranstaltung teilnahmen, ergaben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass es im Zuge der Veranstaltung zu konkreten Äußerungen der Teilnehmer kam, die den Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung begründen würden. Somit stellte man die Vorermittlungen ein.