Am Donnerstag (16. April) wurde es durch die Staatsregierung bekannt gegeben: Ab kommenden Montag (20. April) dürfen Bau-und Gartenmärkte in Bayern wieder öffnen. Ab dem 27. April auch alle weiteren Ladengeschäfte. Allerdings unter Hygiene- und Abstandsauflagen und auch nur, wenn sie höchstens 800 Quadratmeter Fläche haben. Für die Baumärkte gilt das allerdings nicht. Ungerecht findet das der Handelsverband und stellt eine konkrete Forderung an die Politik.