Seit dem 18. März – also seit mehr als fünf Wochen – sind Einzelhandelsgeschäfte, die nicht für die Grundversorgung benötigt werden, aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen! So sieht es eine Anordnung der Bundes- bzw. der Landesregierung vor! Nun werden die Beschränkungen auch hier in Bayern Stück für Stück gelockert – Bau-und Gartenmärkte sind ja bereits wieder offen.
Ab kommenden Montag (27.04.2020) dürfen dann auch kleinere Läden, also Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern, wieder ihre Türen öffnen. Natürlich unter Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregelungen. Die Gefühlslage der Einzelhändler sowie deren Vorbereitungen auf diesen Tag haben wir uns an einem Beispiel aus Hof mal näher angeschaut.