Das bayerische Kabinett tagte am Mittwochvormittag (03. November) im Zuge der Corona-Pandemie in Bayern. Vor dem Hintergrund steigender Corona-Zahlen bleibt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zunächst bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Verordnung wird allerdings mit Wirkung vom Samstag (06. November) in einigen Punkten angepasst.
Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen zu verhindern, wird unter anderem in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.