Die Frage nach dem Geschenkeumtausch stellt sich in Lockdown-Zeiten ganz besonders. Vor allem, weil die Geschäfte aufgrund des Infektionsgeschehens bis zum 10. Januar geschlossen haben. Fragen wie: Unter welchen Voraussetzungen umgetauscht werden dürfen – klären wir in einem Studiogespräch gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Christoph Bahlmann.