Seit dem 1.1.2019 ist der Bezirk Oberfranken als überörtlicher Sozialhilfeträger nicht mehr nur für die finanzielle Hilfe zur Pflege im stationären Bereich, sondern auch im ambulanten Bereich zuständig. Wir berichten über die Änderungen und informieren Sie auch über die nötigen Unterlagen für den Antrag. Die Übernahme der Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich ist unser Schwerpunktthema in der Januar-Ausgabe von „Der Bezirk – das Magazin“.