Im bis heute unaufgeklärten Mordfall „Peggy“ hat das Landgericht Hof am Mittwochmorgen (22. Mai) eine Schmerzensgeldklage der Mutter Susanne Knobloch abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen Manuel S. (45), der die Leiche des Kindes im Jahr 2001 in einem Waldstück in Rodacherbrunn (Thüringen) abgelegt haben soll.
Susanne Knobloch forderte Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro
Wie TVO berichtete, forderte Susanne Knobloch Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro – und zwar von dem Mann, der 2018 zunächst gestand, die Leiche des damals neunjährigen Mädchens in ein Waldstück in Thüringen geschafft zu haben. Später hat er das Geständnis widerrufen.
Pilzsammler findet Peggys Leiche in Waldstück
Der Fall Peggy sorgte im Mai 2001 bundesweit für Aufsehen. Die damals Neunjährige war auf dem Heimweg von der Schule nach Hause in Lichtenberg (Landkreis Hof) plötzlich verschwunden. Suchaktionen auch im Ausland blieben erfolglos. Erst im Jahr 2016 entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen Peggys Leiche.
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