Es war eine Entscheidung, die Bayern regelrecht gespalten hat. Anstatt, wie vom Bund beschlossen, am 20. März weitestgehend alle Coronamaßnahmen fallen zu lassen, ist der Freistaat auf Nummer sicher gegangen. Per Übergangsregelung wurden etwa die Maskenpflicht in Innenräumen und die 2G beziehungsweise 3G-Kontrollen im Handel und der Gastronomie beibehalten. Ab dem kommenden Sonntag (03.April) werden auch im Freistaat die Coronamaßnahmen entscheidend gelockert.