Das große Gebäude mit seinen Türmen ist alles andere als unauffällig: Den ehemaligen Gasthof Fels kennt vermutlich jeder, der schon mal auf der Bundesstraße B173 zwischen Hof und Kronach unterwegs war. Die Landkreise Hof und Kulmbach, auf deren Grenze das Gebäude steht, wollten es kaufen, um darin ein Informationszentrum für den Naturpark Frankenwald einzurichten. Da war der ehemalige Gasthof allerdings bereits verkauft. An einen Mann, der klar der Neonazi-Szene zuzuordnen ist und vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die Landkreise machen in der Folge ein Vorkaufsrecht geltend. Hierfür gibt es im Naturschutzrecht eine juristische Möglichkeit. Die ist allerdings in dem Fall nicht anwendbar. So zumindest lautet das Urteil des Bayreuther Verwaltungsgerichts.