Die Flucht eines 47-Jährigen aus dem Landgericht Coburg sorgt für Diskussionsstoff in der Bevölkerung. Entkommen konnte der Häftling, weil ihm die Fussfesseln beim Gang zur Toilette gelockert wurden. Dabei sollen Maßnahmen wie Fesseln oder Handschellen genau dies aber verhindern. TVO-Reporter Andreas Heuberger sprach mit Stefan Tratz, Pressesprecher am OLG Bamberg, um zu klären, wann und warum solche Maßnahmen angeordnet werden.
Statement des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU) zu dem Ausbruch am Montag:
Es ist nicht hinnehmbar, wenn Gefangenen die Flucht aus bayerischen Gerichten gelingt. Sicherheitslücken sind nicht akzeptabel. Ich habe heute sofort veranlasst, die Hintergründe der Flucht zusammen mit der Polizei lückenlos und unverzüglich aufzuklären. Es ist vollkommen richtig, dass die Polizei den Vorfall zum Anlass nimmt, gemeinsam mit der Justiz die Einsatzkonzeptionen zur Bewachung von Gefangenen zu überprüfen. Zusätzlich habe ich heute angeordnet, dass jedes bayerische Gericht bis Ende der Woche zu den örtlichen Sicherheitskonzepten berichten muss.
Schon nach Regensburg hat das Justizministerium auf meine Anweisung die Gerichtspraxis in Regensburg aufgefordert, die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort umgehend zu überprüfen und mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Gebäudesicherheit zu ergreifen. Außerdem habe ich damals angeordnet, einen umfassenden Sicherheitscheck für alle bayerischen Gerichte in Abstimmung mit der Polizei zu erarbeiten.“