Zeugenaussagen und Gutachten interpretieren, Beweise würdigen sowie dann das richtige Strafmaß finden, wenn zum Beispiel ein Jugendlicher straffällig geworden ist. Wenn es um Jugendstrafen geht, müssen das nicht nur Richter können, sondern auch die sogenannten Jugendschöffen. Sie sind ehrenamtliche Laienrichter. Dieses Ehrenamt verlangt dabei ein hohes Maß an Unparteilichkeit. Aktuell suchen die jeweiligen Kreisjugendämter wieder Bewerberinnen und Bewerber für diese ehrenvolle Aufgabe. Wir haben eine Jugendschöffin und einen Richter getroffen, die genauer erklären, was dieses Ehrenamt tatsächlich bedeutet.