Im Strafprozess gegen den 19-jährigen Leon D., der im Mai 2024 in Bindlach (Landkreis Bayreuth) seine Ex-Freundin ermordet haben soll, fällte das Landgericht Bayreuth am Freitag (08. November) das Urteil. Die Jugendkammer verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten und behielt sich die Möglichkeit einer anschließenden Sicherungsverwahrung vor.
D. tötet seine Ex-Freundin mit zahlreichen Messerstichen
Nach neun Verhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der unter anderem digitale Beweise wie Chat- und Internetverläufe ausgewertet wurden und zwei Gutachter zu Wort kamen, sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat nach einem detaillierten Plan beging. Am Abend des 24. Mai 2024 soll er unter einem Vorwand das Haus seiner Ex-Freundin Rebecca S. betreten und sie dann unvermittelt angegriffen haben. Das Opfer erlitt zahlreiche Messerstiche in Gesicht, Kopf, Hals und Körper und verstarb infolge eines tiefen Stichs und Schnitts am Hals innerhalb kurzer Zeit.
Tat aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte seine Tat aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen begangen hatte, da er seine Ex-Freundin töten wollte, weil sie sich unter anderem seiner Kontrolle entzog. Da keine Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerung des Angeklagten vorlagen, die die Anwendung des Jugendstrafrechts gerechtfertigt hätte, wurde der Heranwachsende nach allgemeinem Strafrecht verurteilt.
Kammer folgt der Forderung der Anklage
Zudem sah die Kammer einen Hang zu schweren Straftaten und eine daraus resultierende Gefährdung für die Allgemeinheit als gegeben, weshalb eine mögliche Sicherungsverwahrung nach der Haftzeit vorbehalten wurde. Damit folgte die Kammer in vollem Umfang den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.