Am Dienstag (05. November) wurden vor der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth die Schlussplädoyers im Mordprozess von Bindlach (Landkreis Bayreuth) gegen den 19-jährigen Angeklagten vorgetragen. Dem Teenager wird zur Last gelegt, im Mai 2024 seine 18-jährige Ex-Freundin in ihrem Elternhaus in Bindlach erstochen zu haben.
Plädoyers von Anklage und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten nach Erwachsenenstrafrecht und schlug zudem vor, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Laut Staatsanwalt habe der Angeklagte die Tat heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen. Die Verteidigung hingegen plädierte hingegen auf Totschlag und eine Strafe von neun Jahren nach Jugendstrafrecht. Das Urteil soll am Freitag (08. November) fallen.