Es ist zwar noch eine Weile hin, löst bereits jetzt schon große Unsicherheit bei den privaten Pflegediensten aus. Am 1. September 2022 tritt das sogenannte Tariftreuegesetz Pflege in Kraft. Damit werden die Arbeitgeber im ambulanten Pflegebereich verpflichtet, ihren Angestellten Tariflöhne zu zahlen. Nur noch Einrichtungen, die nach Tarif entlohnen, dürfen dann mit gesetzlichen Pflegekassen abrechnen. Das ist zwar prinzipiell der richtige Ansatz, um für gerechte und angemessene Bezahlung zu sorgen – den privaten Anbietern von Pflegedienstleistungen steht dabei jedoch die blanke Existenzangst ins Gesicht geschrieben.