Im „Raser-Prozess“ von Selb (Landkreis Wunsiedel), bei dem am 6. Februar 2020 ein 19-Jähriger Kulmbacher ums Leben kam (Wir berichteten), sieht die Jugendkammer des Landgerichts Hof die Mordanklage der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen, der den Tathergang vor Ort rekonstruierte, gäbe es, nach Ansicht des Gerichts zwar die objektive Gefährdung durch das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, jedoch keinen Anhaltspunkt für einen Tötungsvorsatz. Insofern komme vielmehr fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch den 21-jährigen Angeklagten in Betracht.