Do, 26.09.2024 , 17:32 Uhr

Landkreis Hof / Thüringen

Streuobstwiese oder Parkplatz: CSU & AfD streiten um den besten Standort beim Deutschlandfest in Mödlareuth

...und der Deutsche Gewerkschaftsbund mischt auch noch mit

Am 3. Oktober ist der Tag der Deutschen Einheit. In Oberfranken feiert die CSU diesen besonderen Tag seit vielen Jahren mit dem „Deutschlandfest“ im ehemaligen geteilten Dorf Mödlareuth, teils im Landkreis Hof liegend, teils im Saale-Orla-Kreis in Thüringen. CSU-Spitzen kommen hierzu immer in den Norden die Landkreises Hof, ebenso die benachbarten und befreundeten CDU-Politiker aus Sachsen und Thüringen.

CSU und AfD wollen beide den Parkplatz für ihr Festzelt

Als Location für das CSU-Festzelt diente bislang ein größerer Schotter-Parkplatz in „Litte Berlin“. Der Grund und Boden liegt in Thüringen. Doch 2024 soll dies nicht mehr so sein – wenn es nach der AfD geht. Die Partei, ebenfalls seit Jahren an dem Feiertag in Mödlareuth vertreten, will ihr parteieigenes „Deutschlandfest“ heuer auf eben diesen Parkplatz und nicht mehr auf einer Wiese im Ort – ebenso auf thüringer Seite – durchführen. Die AfD hatte dazu auch eine Klage eingereicht.

Der DGB liebäugelt mit dem „AfD-Platz“

Mit von der Partie ist jetzt noch ein dritter Spieler, nämlich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Die Gewerkschaft hat es wiederum auf die Streuobstwiese abgesehen, auf der die AfD bislang ihre Kundgebungen abhielt, und reichte ebenso bei Gericht eine Klage ein.

TVO-Reporter Bodo Heyn hat die weiteren Informationen in der Causa.

Weiterführende Informationen

Mödlareuth wird am 3. Oktober ganztags für den Durchgangsverkehr gesperrt sein. Wie schon in vergangenen Jahren wird eine Einbahnstraßenreglung eingerichtet (B2 – Juchhöh – Töpen – B2). Entsprechende Parkmöglichkeiten werden ausgewiesen.

UPDATE:

Das Verwaltungsgericht in Gera wies die Klage gegen den DGB zurück. Bedeutet: Die Gewerkschaft erhält nicht die Fläche der Streuobstwiese, bisheriger Standort der AfD. Der DGB muss nun mit dem Bündnis „Grenzenlos bunt“ am Ortsrand die Zelte aufbauen. Auch die AfD bekam kein Recht. Die Partei wollte den Parkplatz für ihre Veranstaltung beanspruchen, auf dem seit Jahren die CSU das „Deutschlandfest“ feiert. Das Gericht berücksichtigte zwar das „Erstanmeldeprivileg“ vom DGB (29. September 2023) für die Streuobstwiese und von der AfD (04. Oktober 2023) für den Schotterparkplatz, aber entschied schlussendlich aufgrund der prognostizierten Größe der jeweiligen Veranstaltungen. Beim „Deutschlandfest“ der CSU wird mit 3.000 Teilnehmern die größte Personenzahl erwartet. Ob DGB und AfD nochmals weitere gerichtliche Schritte einleiten werden, ist abschließend noch nicht endgültig geklärt.

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