Wir haben Winter und dazu gehört der Schnee. Die weißen Flocken sind der Anziehungspunkt für die Wintersportler. Der Nachteil: Der Schnee muss von den Gehwegen. Somit sind Mieter, Hauseigentümer und Mitarbeiter der Bauhöfe wieder gefordert. Wer einen Gehsteig vor der Haustür hat, muss dafür sorgen, dass sich die Menschen auf diesem möglichst gefahrlos bewegen können. Geregelt wird dies durch eine Satzung zur Räum- & Streupflicht. Die legen grundsätzlich die Städte und Gemeinden fest. Was dabei genau beachtet werden muss, dies klärt TVO-Reporter Hendrik Ertel zusammen mit dem Konradsreuther Bürgermeister Matthias Döhla auf.