Di, 23.08.2022 , 10:39 Uhr

Stadt Bayreuth

Mehr Grün für Bayreuth: Stadt verbietet Kies- und Schottergärten

Freiflächengestaltungssatzung fest gezurrt

Die Stadt Bayreuth hat sich zum Ziel gesetzt, im Stadtgebiet eine qualitativ hochwertige Begrünung der Baugrundstücke sicherzustellen. Damit sollen das Orts- und Landschaftsbild aufgewertet und positive Auswirkungen auf das Stadtklima und die Lebensqualität erzielt werden. Dies bedeutet nach der Optimierung der „Freiflächengestaltungssatzung“ der Wagnerstadt das Aus für Kies- und Schottergärten oder Kunstrasen im heimischen Vorgarten.

Satzung unter anderem für Vorgärten präzisiert

Die Stadt hatte bereits 2020 die Satzung auf den Weg gebracht, in der unter anderem regelt wird, wie Vorgärten oder auch Freiflächen für Spielplätze im privaten Bereich auszusehen haben. Der Stadtrat präzisierte nun diese Satzung. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, gilt das Regelwerk im gesamten Stadtgebiet für „die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und ist auf alle Vorhaben anzuwenden, bei denen ein Eingriff in die Gestaltung der Frei- und Dachflächen erfolgen soll“.

Klimaschutz steht im Vordergrund

Mit der Satzung soll ein Beitrag zur Optimierung der grünen Infrastruktur Bayreuths geleistet und das Stadt– und Landschaftsbild zielgerichtet verbessert werden. Allem voran steht dabei der Klimaschutz. Die Stadt sieht hierbei ergänzend zum Grün im öffentlichen Raum einen Handlungsbedarf für mehr Grün im Bereich der Vorgärten. Insbesondere Kies- oder Schottergärten sowie Kunstrasen sind in einem Umfang von mehr als zwei Prozent der Grundstücksfläche anhand der Satzung nicht mehr zulässig. Fachgerecht angelegte Steingärten mit Trockenmauern und einem mindestens 60-prozentigen Anteil an Blüh- und Polsterpflanzen fallen nicht unter diese Vorgaben, so die Mitteilung aus dem Rathaus.

Vorgaben auch für Flachdächer

Zudem sind in der Satzung auch Vorgaben für die Gestaltung von Flachdächern aller Gebäude (Hauptgebäude, Garagen, Carports, Nebenanlagen) und der Tiefgaragenüberdeckungen formuliert. Diese sind laut dem Regelwerk ab einer gewissen Mindestgröße dauerhaft zu begrünen. Ebenso sind Normen zur Gestaltung und Begrünung der Freiflächen privater Kinderspielplätze enthalten.

Empfindliche Bußgelder drohen

Verstöße gegen die neue Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden, so die Stadtverwaltung in ihrer Mitteilung. Die komplette Satzung in der präzisierten Fassung ist auf der Homepage der Stadt Bayreuth einsehbar.

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