Der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, wird von Januar bis Dezember deutschlandweit durchgeführt. Rund 60.000 Haushalte werden allein in Bayern befragt. Durchgeführt werden diese Befragungen von ehrenamtlich, speziell geschulten Interviewer.
Erkenntnisse des Mikrozensus bedeutend für gesetzliche und politische Entscheidungen
Ein Prozent der Bevölkerung werden zu den Themen Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt. Zudem enthält der Mikrozensus Fragen zum Pendlerverhalten der berufstätigen Bevölkerung. Neben der Länge des Arbeitsweges, werden auch die genutzten Verkehrsmittel erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnen Informationen sind Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen.
Unterschiedliche Varianten der Befragung möglich
Die Befragungen werden in vielen Fällen als persönliche Interviews direkt bei den Haushalten durchgeführt. Zudem können die Interviews auch telefonisch, schriftlich per Post oder seit diesem Jahr auch online durchgeführt werden.
Für viele Fragen des Mikrozensuses besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht
Für ein repräsentatives Ergebnis, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an dem Interview teilnimmt. Daher besteht für die meisten Fragen des Mikrozensuses eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte, als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen werden.